§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Der Verkäufer bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lízenzbedingungen der Hersteller, soweit es sich um Softwareprodukte handelt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind.

(2) Unsere Angaben in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (e-Mail genügt) oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch uns oder durch einen Erfüllungsgehilfen zustande. Der Besteller erkennt bei Softwareprodukten den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn wir sie schriftlich oder elektronisch bestätigt haben.

§ 2 Liefer- / Leistungsumfang

(1) Die Lieferung umfasst bei Softwareprodukten das Programmpaket und gegebenenfalls ein Benutzerhandbuch, welche urheberrechtlich geschützt sind.

(2) Die Lieferung umfasst bei Hardwareprodukten die vereinbarten Komponenten. Eine bestellerspezifische Konfiguration oder Installation erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der Bestellung ist. Gleiches gilt für zusätzlich zur Hardware benötigte Software.

(3) Die Ausführung von Dienst- und Beratungsleistung, wozu auch die Wartung und Instandhaltung von Systemen und Anlagen gehört, erfolgt ausschließlich auf der Basis der vom Besteller vorgegebenen und vorgefundenen Randbedingungen und seinen besonderen Ausgangssituationen.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Käufer darf das Benutzerhandbuch nicht vervielfältigen. Der Besteller darf das Programm nur auf jeweils einem Rechner seiner Wahl nutzen. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen lassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Rechner. Der Käufer ist berechtigt, diese Nutzungshandlungen zwecks Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms durchzuführen.

(2) Programmänderungen oder -bearbeitungen sind nur zulässig, wenn sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung, Verbindungen des Programms mit anderen Programmen oder zur Fehlerkorrektur geboten sind. Im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

(3) Die Rückübersetzung des Programmcodes (dekompilieren) ist nur nach Maßgabe des UrhG zulässig. Zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms darf der Käufer eine Sicherungskopie des Programmpaketes herstellen. Soweit das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz versehen ist, hat der Käufer im Falle der Beschädigung des gelieferten Programmpaketes Anspruch auf eine neue Kopie des gleichen Teils gegen Rückgabe des als Teil des Programmpaketes gelieferten maschinenlesbaren Trägers.

(4) Der Käufer darf das Programmpaket im Originalzustand und als ganzes zusammen mit einer Kopie der Nutzungsbedingungen an einen Dritten weitergeben. Kopien oder Teilkopien etc. dürfen nicht weitergegeben werden. Mit Weitergabe an einen Dritten erlischt das Recht des Käufers zur Nutzung, dieses geht nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen auf den Dritten über. Bei einer solchen Weitergabe hat der Käufer alle Kopien, Teilkopien sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien zu löschen oder anderweitig zu vernichten; dies gilt auch für Sicherungskopien. Vorstehende Regelungen gelten auch bei zeitweiser Überlassung an Dritte. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Programmpaket oder Teile des selben zu vermieten.

(5) Der Verkäufer behält sich alle weitergehenden Rechte zur Nutzung oder Verwertung des Programmpaketes vor. Weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer sind berechtigt, das Programm oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen gleichzeitig auf mehr als einem Rechner zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpaketes in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteter Fassung zu verbreiten, auch wenn sie solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des Programmpaketes entwickelt oder betrieben werden und an allen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programmpaketes gewonnen werden.

§ 4 Versand / Ausführung

(1) Der Versand erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse; dem Verkäufer bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Bestimmung des Bestellers.

Zur Übergabe durch Electronic Software Delivery (ESD) verschafft der Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server des Verkäufers in seinen Rechner zu laden (Download).

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

(2) Die Ausführung von nicht warengebundenen Aufträgen und Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage von Projektbeschreibung und Leistungsverzeichniss sowie gegebenenfalls vorhandenem Pflichten- und / oder Lastenheft.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise sind netto exklusive jedweder Umsatz- oder Mehrwertsteuer (TVA), wenn nicht anders ausgewiesen. Zusätzlich hat der Besteller / Käufer anfallende Versandkosten zu tragen. Sind mehr als 3 Monate Liefer- oder Ausführungszeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung der bestellten Ware / Dienstleistung gültigen Preise des Verkäufers.

(2) Der Kaufpreis für im Versand ausgelieferte Waren ist je nach der gewählten Versandart im Voraus oder per Nachnahme zu zahlen.

Alle übrigen Zahlungsverpflichtungen des Bestellers aus warengebundenen Aufträgen sind fällig bei Lieferung der bestellten Waren.

Zahlungsverpflichtungen des Bestellers aus nicht warengebundenen Aufträgen sind fällig 14 Tage gerechnet ab dem Datum der Rechnungserstellung. Der Abrechnungszeitraum für Zwischen-, Teilleistungs- und Abschlags- berechnungen ist der Kalendermonat.

(3) Bei Überschreiten des Zahlungszieles kommt der Besteller / Käufer automatisch in Verzug. Im Verzugsfalle berechnen wir Zinsen in banküblicher Höhe für Überziehungszinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszins der EZB, sofern der Besteller / Käufer nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Je Bearbeitungsfall berechnen wir Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR.

(4) Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen an den Besteller / Käufer, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Mögliche Weiterungen aus einer solchen Leistungsverweigerung oder -einstellung sind ausschließlich und uneingeschränkt durch den Käufer / Besteller zu vertreten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers / Bestellers ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit ein Anspruch des Käufers / Bestellers nicht rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Termine

(1) Liefer- / Leistungstermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Liefer- / Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen höherer Gewalt, Streik / Aussperrung, gesetzlicher oder behördlicher Anordnung und Import- / Exportbeschränkungen. Der Käufer / Besteller hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers / Dienstleisters nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. den Werk- oder Dienstleistungsvertrag zu wandeln. Im Falle einer Wandlung des Werk- oder Dienstleistungsvertrages hat der Ausführende Anspruch auf die vereinbarte Teilleistungsvergütung unabhängig davon, ob das Teilergebnis aus dem Vertragsverhältnis für den Besteller in Gänze oder in Teilen nutzbringend verwertbar ist. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche - auch solche wegen entgangenem Gewinn und seiner entgangenen Gewinnerzielungsmöglichkeit - sind, soweit dem Verkäufer / Dienstleister nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.

§ 7 Rückgaberecht

(1) Bei im Versand erworbenen Softwareprodukten und bei bestimmten Teilen aus dem Zubehörprogramm ist der Käufer / Besteller nicht mehr gebunden, wenn er die Ware binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware auf unsere Kosten (bis 40 EURO auf seine Kosten) zurücksendet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige schriftliche Anzeige (eMail) und die dann unverzügliche Absendung an uns.

(2) Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern die versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde. Gleiches gilt für Downloads.

(3) Dieses Rückgaberecht besteht ausschließlich für warengebundene Aufträge und für Verträge, die zwischen uns und einem Verbraucher abgeschlossen wurden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Dem Verkäufer bleibt bei warengebundenen Aufträgen das Eigentum an den ausgelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten - insbesondere Verletzung von Software-Lizenzbestimmungen - des Käufers / Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen; darin liegt jedoch kein Rücktritt von Vertrag. Der Käufer / Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Im Falle der Weiterveräußerung durch den Käufer / Besteller gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

§ 9 Gewährleistung / Haftung

(1) Der Verkäufer garantiert bei warengebundenen Aufträgen die Brauchbarkeit der Waren nach Maßgabe der herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Beschreibungen und Spezifikationen. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht, es sei denn, den Verkäufer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

(2) Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung, wenn insbesondere bei Software keine übliche Datensicherung seitens des Käufers / Bestellers vorgenommen wurde, Software geändert oder bearbeitet wurde, soweit der Käufer / Besteller nicht nachweist, das vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

(3) Die Gewährleistungsfrist bei warengebundenen Aufträgen beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Verkäufer ist berechtigt, beim Kauf die Garantiezeit nach seinem beliebigen Ermessen zu verlängern. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware bekannt wird, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erweist sich diese wiederum als fehlerhaft, kann der Käufer / Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung des Auftrages / Teilauftrages verlangen.

(4) Die Gewährleistungsfrist bei nicht warengebundenen Aufträgen beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe der Werk- / Dienstleistung. Soweit ein vom Ersteller / Dienstleister zu vertretender Mangel bekannt wird, ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu spezifizieren. Soweit der Mangel einvernehmlich oder rechtsverbindlich als solcher festgestellt ist, wird dieser unverzüglich durch den Ersteller / Dienstleister behoben. Erweist sich die Mangelbeseitigung wiederum als fehlerhaft, kann der Besteller / Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist Minderung verlangen.

(5) Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers / Bestellers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer / Ersteller / Dienstleister nicht für einen möglichen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u.ä.

Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

§ 10 Sonstiges

(1) Es gilt luxembourgisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Gerichtsstand ist das für die Streitsache zuständige luxembourgische Gericht, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufman, eine juristische Person oder ihnen gleichgestellte handelt.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kauf-, Werk- oder Dienstvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.